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AGB

Wallads.at

Auerding 4  
A-4920 Schildorn

Telefon: +43 677 6343 9596
E-Mail: office@wallads.at

Firmeninformationen

Geschäftsführung: Rudolf Gehnböck, Dominik Fuchs
Umsatzsteuer-ID: ATU 75913406
Gerichtsstand: Bezirksgericht Ried im Innkreis

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. ALLGEMEINES

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, im weiteren AGB genannt, bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und Wallads.at getroffenen Vereinbarung und gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien werden trachten, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ungültigen möglichst nahe-kommt.

Abweichungen von den AGB und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Wallads.at ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

Enthält die Auftragsbestätigung von Wallads.at Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Elektronische Urkunden haben die gleiche Beweiskraft wie schriftliche Urkunden.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag, der Vollmacht und diesen AGB.

  1. ANGEBOTE/AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN

Die Angebote von Wallads.at sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Wallads.at behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Einschaltzeiten und die Platzierung im Programmablauf werden von Wallads.at bestimmt. Sofern nicht ein gesonderter Liefertermin für das auszustrahlende Bild vereinbart wird, hat der Auftraggeber das Werbesujet mindestens 2 Werktage vor der Erstausstrahlung elektronisch an Wallads.at zur Verfügung zu stellen. Die Anlieferung des Datenmaterials sowie die vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen des Werbemittels entnehmen Sie der Homepage unter www.wallads.at.

  1. HAFTUNG, VERJÄHRUNG UNDFOLGESCHÄDEN

Wallads.at        gewährleistet        die             ordnungsgemäße  und termingerechte Durchführung des  Ankündigungsauftrages laut Auftragsbestätigung. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer der Ausstrahlung bzw. der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse, wie zu starker Wind, Kälte- und Regenperioden, etc. entbindet die Wallads.at von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird Wallads.at von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. Wallads.at wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch Wallads.at.

Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen. Sämtliche vertragliche Ansprüche gegen Wallads.at verjähren spätestens drei Monate nach Leistungserbringung bzw. Ende der Vertragslaufzeit. Wird durch sonstige außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, zum Beispiel Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., auch wenn diese bei unseren Vertragspartnern eintreten, die Leistung für einen Zeitraum für mehr als einer Woche unmöglich oder unzumutbar, so ist Wallads.at und der Auftraggeber für die Dauer der Behinderung von der Leistungsverpflichtung frei. Die Vertragsdauer verlängert sich in diesem Fall um die Dauer der Behinderung nicht.

  1. BETRIEBSDAUER

Bei Ausfallszeiten, die über 45 % der vertraglich zugesagten Sendezeit liegen, ist Wallads.at nach ihrer Wahl berechtigt, diese Ausfallszeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbesendungen im Rahmen einer entsprechenden, für den Auftraggeber unentgeltlichen, Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 45 % der vertraglichen Sendezeit sind von jeglichen Ersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Berechtigung zum Rücktritt vom Vertrag besteht aus diesen Gründen für den Auftraggeber nicht.

  1. ÄNDERUNG VON STANDORTEN

Wird ein Standort, aus welchen Gründen auch immer, verändert, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages. Der Auftraggeber hat keinerlei Anspruch auf Kostenrückerstattungen, Nachlässe oder sonstige Zusatzleistungen durch Wallads.at. Dies gilt auch insbesondere für den Anspruch auf Schadenersatz.

  1. QUALITÄT DER AUSSTRAHLUNG

Die Ausstrahlung des Werbemittels erfolgt über digitale Screens in einem Bildseitenverhältnis verschiedenen Formaten an verschiedenen Standorten.

Je nach Buchungen, ändern sich die Formate und Pixelabstände. Sichtungen pro Woche wurden auf Schätzungen durch die Eigentümer ermittelt und kann abweichen.

  1. VORSCHRIFTEN, MARKEN- UND SCHUTZRECHTE

Die Verantwortung für Form und Inhalt der Ankündigung sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Wallads.at ist berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt der Ankündigung Wallads.at unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördlichen Vorschriften etc. verstoßen oder Wallads.at das Werbemittel dem Werberat vorgelegt hat und dieser innerhalb von 48 Stunden ab Vorlage die Ausstrahlung beanstandet oder die informelle Empfehlung ausgesprochen hat, dies nicht zu veröffentlichen. Bei einem solchen Rücktritt von Wallads.at ist der Auftraggeber bis spätestens vier Kalenderwochen vor Ausstrahlungsbeginn zum Storno gemäß Pkt. 15. mit den dort genannten Rechtsfolgen berechtigt; danach hat der Auftraggeber die vollen Gebühren zu bezahlen. Die Möglichkeit der Lieferung eines Ersatzwerbemittels, entsprechend den vereinbarten Lieferterminen, bleibt unberührt. Wallads.at haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Marken-, Schutz- und Urheberrechten. Der Auftraggeber garantiert, diesbezüglich Wallads.at Schad- und klaglos zu halten.

  1. ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN

Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht von Wallads.at oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Werbemitteln – der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.
Sollten die Einschaltzeiten (06:00-22:00 / 16h – 7 Tage die Woche) auf Grund von Behörden vorgegeben oder gekürzt werden, ist dies kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückzahlung.

  1. KONKURRENZAUSSCHLUSS

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

  1. WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN

Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeschaltzeiten an Dritte ist nur mit dem Einverständnis der Wallads.at gestattet.

  1. ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES

Wallads.at ist berechtigt, die Daten für die Erhebung des Werbeaufwandes lt. OSA zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

  1. DATENSCHUTZ

Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Wallads.at werden nachstehend angeführte Daten über den Auftraggeber, wie Titel, Name, Anschrift zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen, gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs bzw. der Auftragserteilung. Jede andere Form der Übermittlung bedarf der gesonderten Zustimmung des Auftraggebers. Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nur, soweit es gesetzlich zulässig ist, verwendet undweitergegeben.

  1. TARIFE

Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an Wallads.at direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

Sendedauer eines Werbespots beträgt Standard immer 10 Sekunden am Stück. Dies wird am Tag mindestens 240mal garantiert. Abweichungen sind in schriftlicher Form festzuhalten.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wallads.at behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht Wallads.at das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, Wallads.at den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Wallads.at steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

  1. STORNOBEDINGUNGEN

Aufträge können nur bis spätestens 10 Wochen vor, gemäß Auftragsbestätigung definiertem Starttag, gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten zwischen der 10. und der 8. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 10 %, zwischen der 7. und der 5. Woche vor Starttag eine Stornogebühr von 20 %, zwischen der 4. und der 3. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 40 %, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 %, jeweils der Brutto-Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstorni für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag nach Verfügbarkeit im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des eingeschriebenen Schreibens bei Wallads.at. Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Starttag gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 Stunden ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr von 40 % mit sich, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Wochen vor Starttag wird eine Stornogebühr von 100 % in Rechnunggestellt.

  1. AUFLÖSUNG DES VERTRAGES

Eine vorzeitige Auflösung bzw. Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nicht möglich. Für den Fall, dass der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, auf die Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen durch Wallads.at während der Vertragslaufzeit verzichtet, befreit dies den Auftraggeber nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtungen. Der Verzicht auf die vertraglich festgelegten Leistungen durch Wallads.at hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Das Recht auf Kündigung des Vertrages durch Wallads.at in den diesbezüglich vorgesehenen Bestimmungen der vorliegenden AGB bleibt davon unberührt.

  1. VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES

Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

  1. ERFÜLLUNGSORT/GELTENDESRECHT

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz von Wallads.at in Auerding 4, 4920 Schildorn. Für Verträge zwischen Auftraggeber und Wallads.at kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung.

Stand Jänner 2024

 

 

 

 

 

 

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